Überwachungszone im westlichen Landkreis aufgehoben - Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin zu beachten
02.03.2023
Die nach einem Geflügelpestausbruch im Landkreis Schwandorf für einige Bereiche im westlichen Landkreis Cham (in den Gemeinden Reichenbach und Walderbach) angeordnete Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) ist zum 02.03.2023 aufgehoben worden. Die Geflügelpest im Ausbruchsbetrieb ist erloschen. Die Beschränkungen für Geflügelhalter, wie die Aufstallungspflicht, das Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern und sonstigen von Geflügel und Federwild stammenden Erzeugnissen gelten nicht mehr.

Es sind jedoch weiterhin alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter im gesamten Landkreis Cham verpflichtet, die seit November 2022 geltenden erhöhten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einzuhalten. Des Weiteren besteht weiterhin ein Verbot zur Fütterung von Wildvögeln (mit Ausnahme der Singvögel) und zur Abhaltung von Geflügelmärkten und –ausstellungen.
Info: Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone im Landkreis Cham vom 28.02.2023 veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 9 vom Donnerstag, 02.03.2023, kann unter folgendem Link aufgerufen werden.