Testzentren des Landkreises Cham
04.04.2022
Öffnungszeiten an Ostern

Das PCR-Testzentrum beim BRK, Further Straße 10 in Cham, hat am Karfreitag, 15. April, Karsamstag, 16. April und am Ostermontag, 18. April jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Ostersonntag, 17. April ist das PCR-Testzentrum geschlossen.
Das Schnelltestzentrum beim BRK, Further Straße 10 in Cham, hat am Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 8 bis 14 Uhr geöffnet.
Berechtigte für kostenlose PCR-Tests im Testzentrum des Landratsamtes beim BRK
Durch den Wegfall der Bayerischen Teststrategie entfällt ab 1. April der Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test für Schwangere und Personen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Diese Personengruppen haben aber nach wie vor, ebenso wie alle anderen Bürger, Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest im Schnelltestzentrum beim BRK.
Nach der aktuell bis 30. Juni verlängerten Testverordnung des Bundes bestehen aber Ansprüche auf einen kostenlosen PCR-Test im PCR-Testzentrum fort. Das betrifft insbesondere Kontaktpersonen. Als enge Kontaktperson gilt hierbei gemäß der Allgemeinverfügung Isolation eine Person nur durch eine Entscheidung des Gesundheitsamtes. Aus diesem Grund braucht eine enge Kontaktperson auf jedem Fall eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, um einen Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test geltend machen zu können. Diese Bescheinigung wird nach Registrierung im Kontaktpersonenportal auf der Internetseite des Landkreises Cham (https://forms.landkreis-cham.de/formcycle/form/provide/1052/) erstellt.
Zudem haben Personen nach positivem Antigen-Test Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Als Nachweis muss die Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests mitgebracht werden bzw. bei einem positiven Selbsttest die Testkassette vor Ort im Testzentrum vorgezeigt werden. Ebenso haben nachweislich in den letzten 14 Tagen infizierte Personen, die sich in Isolation befinden, einen Anspruch, vor allem um die Isolation vorzeitig beenden zu können. Dies ist frühestens am 7. Tag nach einem positiven Test möglich. Als Nachweis ist hier die Vorlage der Isolationsbescheinigung des Gesundheitsamtes erforderlich.
Im Weiteren: Personen bei einem Ausbruchsgeschehen in bestimmten Einrichtungen. Patienten, Bewohner, Betreute von bestimmten Einrichtungen haben bei Aufnahme im Krankenhaus einen Anspruch auf eine kostenlosen PCR-Test. Hier gilt zum Beispiel die Krankenhauseinweisung als geeigneter Nachweis. Gleiches gilt für die Beschäftigten von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Als Nachweis dient hier ein Berechtigungsschein, mit dem der Arbeitgeber bestätigt, dass man dort beschäftigt ist.
Generell können nur Personen ohne Krankheitssymptome in den beiden Testzentren des Landratsamtes Cham beim BRK getestet werden. Bei Krankheitssymptomen müssen die Hausärzte aufgesucht werden. Eine ständig aktualisierte Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Cham finden Sie unter: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham/
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