Neue Online-Möglichkeit für Erstattung von Fahrtkosten zur Schule

24. Mai 2023: Landkreis erleichtert in Zusammenarbeit mit 59 Schulen Antragstellung
Der Landkreis Cham bietet ab sofort die Fahrkostenerstattung auf digitalem Weg. (Bildquelle: Farknot Architect /#157762952 stock.adobe.com)

Rund 660 Eltern, Schülerinnen und Schüler stellen jedes Jahr einen Antrag beim Landkreis Cham, um die Kosten der Schülerbeförderung erstattet zu bekommen. Die Antragstellung ist nun zusätzlich digital möglich. Ein Ausdrucken bzw. eine Unterschrift ist dabei nicht erforderlich. Durch diese neue Möglichkeit können die 59 beteiligten Schulen die Schulzugehörigkeit, Unterrichtsform und Unterrichtszeiten direkt bestätigen. Der eigene Weg zum Schulsekretariat entfällt. Zudem können die Daten in der Mobilitätszentrale am Landratsamt umgehend genutzt werden, ganz im Sinne der Digitalisierung.

Der digitale Weg zur Kostenerstattung
Der Landkreis Cham stellt auf seiner Internetseite die Formulare "Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei ÖPNV-Benutzung auf dem Schulweg", "Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg", "Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Kfz-Benutzung auf dem Schulweg“ jeweils als Online-Formular zur Verfügung.
Weitere Formulare sind unter „Breitband Kreiswerke“_“Mobilität“_“Schülerbeförderung“_“Formulare“ oder über die Formularsuche (mit Hilfe des Schlagwortes „Schülerbeförderung“) zu finden.

Wenn Unsicherheiten zum Antrag bestehen, kann über den Button "Druckversion herunterladen" vorab das Formular in PDF-Form heruntergeladen werden. So kann man sich einen Überblick verschaffen, was alles angegeben werden muss und welche Unterlagen benötigt werden. Aber auch das Online-Formular selbst führt Schritt für Schritt durch die Antragstellung und bietet dabei auch Hilfe. Bei komplizierten Fragestellungen ist neben der Frage ein „?“ zu finden. Dahinter stehen Hilfestellungen bereit. Denn im Online-Formular sind wichtigen Abfragen als Pflichtfelder markiert. So entstehen keine lückenhaften Anträge und langwierige Nachfragen können verhindert werden. Natürlich stehen die Mitarbeitenden der Mobilitätszentrale persönlich, telefonisch unter +49 (9971) 78-480 oder per Mail schuelerbefoerderung@lra.landkreis-cham.de (am besten zusammen mit einem Screenshot) für Fragen zur Verfügung.

Abschließend noch ein wichtiger Tipp: Nach dem Absenden des Antrags besteht die Möglichkeit mit dem Button "PDF-Download" ein ausgefülltes Exemplar herunterzuladen. Sollte es Probleme mit dem Online-Antrag geben, kann dieses als Beleg genutzt werden.

Informationen zur Kostenerstattung
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeit), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen erstattet der Landkreis die Kosten der als notwendig anerkannten Beförderung, soweit die Kosten im Schuljahr die Familienbelastungsgrenze innerhalb der Familie übersteigen. Vorrangig muss die Beförderung zur Schule mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen. Private Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Motorrad, Moped) werden nur anerkannt, wenn sie notwendig sind.
Genaue Details können auf der homepage der Kreiswerke Cham - Mobilität ÖPNV eingesehen werden.