Landrat appelliert an Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen
01.04.2022
Zutritt zum Landratsamt nur mit Termin

Am Wochenende enden die landesweiten 2G- und 3G-Regeln sowie die Maskenpflicht in vielen Innenräumen. Es gilt nur noch ein "Basisschutz": FFP2-Masken müssen noch im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und in besonders sensiblen Einrichtungen getragen werden. Jetzt sei die Zeit für Eigenverantwortung, so Landrat Franz Löffler: „Wir sind nun in einer Phase, in der jeder individuell entscheiden muss und kann, wie er sich und andere schützen will. Dazu gehört es auch, die jeweilige Entscheidungen eines anderen zu akzeptieren. Masken im Innenbereich, Abstand, Lüften und Hygiene sind aber weiterhin effektive Mittel, um Infektionen vorzubeugen.“
Angesichts der hohen Infektionszahlen bleibt das Landratsamt Cham deshalb bei der Regelung, dass der Zutritt zum Landratsamt in Cham sowie den Außenstellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen zunächst auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Nach dem Betreten des Gebäudes muss man sich beim Bürgerservice anmelden. Es wird dringend empfohlen, im Gebäude eine FFP2-Masken zu tragen. Viele Anliegen können auch über die kontaktlosen Kommunikationswege (telefonisch, schriftlich, E-Mail) erledigt werden.