Impfzentren aktivieren weitere Kapazitäten - Landratsamt bittet um Terminvereinbarung
15.11.2021
Die Impfzentren des Landkreises Cham in Bad Kötzting und Roding erweitern ihre Kapazitäten auf bis zu 2.500 mögliche Impfungen pro Woche.

Damit dies umsetzbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dies kann am besten online über die Internetseite der Bayerischen Impfzentren (www.impfzentren.bayern.de) erfolgen. Aber auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung mit der Impf-Hotline (09971/78-992) möglich. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
„Die steigende Impfbereitschaft ist sehr erfreulich. Wir reagieren darauf mit einer weiteren Ausweitung unserer Impfkapazitäten“, so Landrat Franz Löffler. „Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor: Lassen Sie sich impfen! Egal ob Erstimpfung oder Auffrischungsimpfung – unsere Impfzentren in Roding und Bad Kötzting tun alles um bestmöglich vorbereitet zu sein. Neben den Impfzentren sind sicher auch die Arztpraxen im Landkreis und die Betriebsärzte maximal bemüht, den Impfwünschen nachzukommen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Am Impfangebot wird es nicht liegen!“
„Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden. Wir haben unsere Lagerbestände auf die maximale Impfkapazität aufgestockt“, ergänzt der Leiter der Impfzentren Michael Stahl. „Impftermine sind sowohl diese Woche als auch nächste Woche noch vorhanden.“
Für die „Spritz“-Tour benötigt man weiterhin keine Terminvereinbarung. Hierbei muss jedoch je nach Aufkommen allerdings mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Zum Impftermin wird der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass benötigt, bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die bereits erfolgten Impfungen erforderlich. Um die Wartezeit vor Ort zu verkürzen ist das Mitbringen des Aufklärungsmerkblattes sowie des Anamnese- und Einwilligungsbogens empfohlen. Dieses finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter Informationen zur Corona Schutzimpfung. Es können auch landkreisfremde Personen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Beisein eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab 18 Jahren möglich, sofern die erste Impfserie seit mindestens 6 Monaten abgeschlossen ist.
Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham unter: www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/corona-schutzimpfung/
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