Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen
02.02.2022
Schutzmaßnahmen gelten weiter

Im Landkreis Cham wurden aktuell wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Bei verendeten Schwänen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Nach dem vereinzelten Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln Anfang Dezember letzten Jahres wurden seinerzeit bayernweit zum Schutz vor weiterer Ausbreitung, insbesondere zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände verstärkte Biosicherheits- und Vorbeugemaßnahmen angeordnet. Im Landkreis Cham gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits seit 28.10.2021, nachdem eine Wildente positiv auf Geflügelpestvirus getestet worden war.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen sind insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können.
Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.
Eine Ansteckung von Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
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