Energiepreispauschale für Heimbewohner
01.03.2023
Die Seniorenkontaktstelle und das Team der Heimaufsicht am Landratsamt weisen Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen auf die Energiepreispauschale hin:

Im Regelfall wurde die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Jedoch nicht an Bewohner von Heimen, deren Heimunterbringung vom Träger der Sozialhilfe geleistet wird (z.B. Bezirk Oberpfalz). Diese können die Sonderleistung des Bundes bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Energiepreispauschale, 44781 Bochum beantragen.
Spätester Termin für die Beantragung ist der 30. Juni. Anträge können mit folgendem Formular gestellt werden. Die Energiepreispauschale ist dabei kein Bestandteil der Rente.
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