Landkreis Cham Landkreis Cham

Corona-Zugangsregeln werden kontrolliert

16.11.2021

Nur zwei Verstöße festgestellt

Beste Aussichten Landkreis Cham

Die Gaststätten- und Diskothekenbetreiber im Landkreis Cham kontrollieren die jeweils geltenden Zugangsregelungen sehr zuverlässig und vorbildhaft. Das ist das Ergebnis einer landkreisweiten Kontrollaktion, die das Gesundheitsamt Cham in Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen des Landkreises Cham am vergangenen Freitag in 29 Gaststätten und drei Diskotheken durchführte. Bei den insgesamt 32 kontrollierten Lokalitäten konnten lediglich zwei Verstöße von Betreibern gegen ihre Kontrollpflichten festgestellt werden. „Bitte nicht nachlassen,“ appelliert Landrat Franz Löffler an die Veranstalter und Betreiber von zugangsbeschränkten Einrichtungen. Entsprechende Verfahren werden eingeleitet. Die Kontrollen fanden schwerpunktmäßig im Raum Cham, Roding, Bad Kötzting, Furth im Wald, Neukirchen b. Hl. Blut und Rötz statt. Hierfür waren mehrere Kontrollteams, bestehend aus Mitarbeitern des Gesundheitsamtes und der örtlichen Polizei im Einsatz.

Am vergangen Wochenende galt in der Gastronomie die sog. 3G plus-Regelung. Zutritt erhalten also nur Personen, die entweder geimpft oder genesen sind oder ein PCR-Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. Im Bereich der Discotheken galt die 2G-Zugangsregelung. Hier haben also nur geimpft oder genesene Zugang in die Räumlichkeiten.

Der jeweilige Betreiber ist hier in der Pflicht, diese Zugangsregelung zu überprüfen und nur den Personen mit entsprechendem Nachweis den Zutritt zu gewähren. Verstöße des Betreibers gegen diese Kontrollpflicht sind mit einem Regelsatz in Höhe von 5.000 Euro bußgeldbewehrt. Das Betreten eines Lokals als Gast ohne einen entsprechenden Nachweis kann mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden.

Kategorien: Corona, Gesundheit, Politik, Facebook

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