Besondere Anforderungen für Heizöl im Überschwemmungs- und Risikogebiet
17.01.2022
Informationen des Landratsamtes Cham

Heizölanlagen in Überschwemmungs- und Risikogebieten sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Um bei Hochwasser Schäden an der Umwelt und den Gebäuden selbst zu verhindern, gelten hier besondere Anforderungen an die Sicherheit.
Wer mit Öl heizt, sollte deshalb klären, ob die Anlage in einem dieser Gebiete steht und dem Landratsamt gemeldet ist. Immer wieder zeigt sich, dass Heizölanlagen dem Landratsamt Cham unbekannt sind, weil sie nie gemeldet wurden oder bisher nicht geprüft werden mussten. Unabhängig von deren Lage muss sich aber jeder Besitzer einer Heizölanlage über geltende Regelungen informieren. Wer diese Vorgaben nicht beachtet, kann im Schadensfall möglicherweise auch Schwierigkeiten beim Versicherungsschutz bekommen.
Hochwassersichere Bauweise, Merkblatt, Fachbetrieb, Prüfungen
Neuregelungen enthält vor allem die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“. Bestehende Heizölanlagen in (festgesetzten oder vorläufig gesicherten) Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten sind hochwassersicher umzurüsten.
Bei der Tankanlage ist außerdem ein ausgefülltes Merkblatt gut sichtbar anzubringen. Darin steht zum Beispiel, was im Schadensfall zu tun ist oder welche Prüfpflichten gelten.
An diesen Anlagen dürfen grundsätzlich nur zugelassene Fachbetriebe Tätigkeiten ausführen. Neu ist auch, dass oberirdische Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten mit einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern jetzt alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen zu prüfen sind. Der Betreiber muss diese Prüfung in Auftrag geben. In Trinkwasserschutzgebieten gilt diese Prüfpflicht ebenfalls.
Auch bei der Lagerung anderer wassergefährdender Stoffe gibt es neue Anforderungen, über die sich der jeweilige Betreiber informieren muss.
Fragen und Informationen - das Landratsamt Cham hilft
Die Eigentümer von Anwesen im Überschwemmungs- und Risikogebiet des Chamb werden in der nächsten Zeit vom Landratsamt Cham informiert.
Wer Wissenswertes zu Überschwemmungsgebieten im Landkreis Cham sucht, wird im Internet unter www.iug.bayern.de fündig. Die Grenzen der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete zeigt die Internetseite des Landratsamtes Cham.
Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Cham telefonisch unter 09971/78-365 oder per E-Mail unter wasserrecht@lra.landkreis-cham.de
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