Allgemeiner Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine
19.04.2023
Antragstellung bis spätestens 15. Mai 2023 möglich

Der Treffpunkt Ehrenamt am Landratsamt Cham weist darauf hin, dass Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Cham, die für das Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben und erhöhte Energieausgaben haben, ab sofort einen Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses stellen können. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale werden nun auch unsere Vereine bei den stark gestiegenen Energiepreisen unterstützt, betont Landrat Franz Löffler und dankt der bayerischen Staatsregierung für die Initiative.
Die Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses sowie das Antragsformular ist auf der Homepage des Landratsamtes Cham im Bereich Gesundheit und Soziales, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege unter Sportpflege, Sportförderprogramme abrufbar.
Die Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses können bis spätestens 15. Mai 2023 beim Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene Anträge nicht berücksichtigt werden können, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.