Betreuungsstelle
Am 01.01.1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene.
Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden die Betreuungsstellen eingerichtet.
Die Betreuungsstelle ist zuständig für den gesamten Landkreis Cham.