Förderprogramme des Arten- und Naturschutzes 
Spezielle Förderprogramme wie das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflegerichtlinien (LPR) ermöglichen einen effektiven Schutz von wertvollen Landschaftsbestandteilen und Lebensstätten.
Die wesentlichsten Erläuterungen zum Vertragsnaturschutz einschließlich Erschwernisausgleich werden jährlich neu im
Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen zusammengestellt. Beratung und Antragstellung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Antragszeitraum für die VNP-Förderperioden liegt in der Regel in der Zeit von Oktober bis Januar.
Interessenten, mit bisher noch nicht geförderten Flächen, sollten sich aber möglichst bereits im Frühsommer bei der Naturschutzbehörde melden.
Ansprechpartner für Förderprogramme:
Vertragsnaturschutz Offenland : Oliver Paul Tel: 09971 / 78-389
Vertragsnaturschutz Wald : Elisabeth Maderer Tel: 09971 / 78-448
Vertragsnaturschutz Regentalaue
: Alois Stelzl Tel: 09971 / 78-592
Landschaftspflege: Konrad Bierlmeier Tel: 09971 / 78-391