
Öffentliche Auslegungen digitaler Planwerke
Hier finden Sie eine Plattform zur Einsichtnahme in digitale Pläne und Unterlagen im
PDF-Format, die im Rahmen verschiedener laufender
Verfahren für eine öffentliche Auslegung erstellt wurden.
Für Struktur und Inhalte der Planunterlagen sind die jeweiligen Gebietskörperschaften bzw. Behörden selbst verantwortlich!
Zum Rechtscharakter der Bebauungspläne
Die Gemeinden beschließen Bebauungspläne als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Diese bedürfen außer in den in § 10 Abs. 2 BauGB genannten
Fällen keiner Genehmigung. Der Beschluss des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung
in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. Art. 26 GO). Verfahrens- und Formvorschriften sind insbesondere in §§ 2 ff, 8 und 10 BauGB geregelt.
Aufgaben / Dienstleistungen
Anschrift
Landratsamt Cham / Geoinformationssystem
Rachelstraße 6 
93413 Cham
Telefon: 09971/78-476 bzw. 0160/97218717
Fax: 09971/845-476
E-Mail: gis@lra.landkreis-cham.de
Öffnungszeiten
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr. 8.00-12.00 Uhr;
Bitte vereinbaren sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
Für Sie zuständig
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
|---|
Anita Belnarsch Mitarbeiterin | 09971/78-475 | 09971/845-475 | 226 |  |
Dr. Ulrich Huber Mitarbeiter | 09971/78-476 | 09971/845-476 | 226 |  |
- Bayerische Vermessungsverwaltung
GeoBasisdaten: (c) Bayerische Vermessungsverwaltung; Hinweis: Die Darstellung der Flurkarte ist als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers